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OSS – One Stop Shop / Umsatzsteuer bei Lieferungen an Endverbraucher innerhalb der EU (3) (Fernverkauf) – Anwendung

Nach allen Vorbereitungen können nun Belege mit Fremdsteuer erfasst werden.

Erstellen Sie einen neuen Beleg mit einem (auf Erlösart 4 umgestellten) Kunden:

Die Steuer (im Beispiel 20%) wird korrekt geladen und berechnet.

Auch der Ausdruck enthält die richtige Steuer:

Bei der Übernahme in die Finanzbuchhaltung werden die Steuer und Umsatz auf die korrekten Konten gebucht.

Hier noch ein Belegbeispiel für einen anderen EU-Staat.

Um die Steuerabrechnung zu erstellen, starten Sie das Steuercenter. Dort finden Sie im Menü „Extra“ die „EU_Fremdsteuer MOSS“.

Es wird hier eine Liste gestartet, welche die Buchungen auswertet und die Steuerbeträge ausweist.

Zu beachten ist auch, dass eine EU-Besteuerung auch bei einer Lieferung an eine Lieferadresse in einem anderen EU-Land vorkommen kann.

In diesem Falle muss die Lieferadresse als steuerlich relevant gekennzeichnet werden.

In diesem Fall werden die Einstellungen aus der Lieferadresse übernommen.

Die EU-Steuer wird hier angewandt:

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