Nach allen Vorbereitungen können nun Belege mit Fremdsteuer erfasst werden.
Erstellen Sie einen neuen Beleg mit einem (auf Erlösart 4 umgestellten) Kunden:
Die Steuer (im Beispiel 20%) wird korrekt geladen und berechnet.
Auch der Ausdruck enthält die richtige Steuer:
Bei der Übernahme in die Finanzbuchhaltung werden die Steuer und Umsatz auf die korrekten Konten gebucht.
Hier noch ein Belegbeispiel für einen anderen EU-Staat.
Um die Steuerabrechnung zu erstellen, starten Sie das Steuercenter. Dort finden Sie im Menü „Extra“ die „EU_Fremdsteuer MOSS“.
Es wird hier eine Liste gestartet, welche die Buchungen auswertet und die Steuerbeträge ausweist.
Zu beachten ist auch, dass eine EU-Besteuerung auch bei einer Lieferung an eine Lieferadresse in einem anderen EU-Land vorkommen kann.
In diesem Falle muss die Lieferadresse als steuerlich relevant gekennzeichnet werden.
In diesem Fall werden die Einstellungen aus der Lieferadresse übernommen.
Die EU-Steuer wird hier angewandt:










