Perfekt vorbereitet für den 1.7.2021 – Start des Mehrwertsteuer-Digitalpakets der EU

Ab dem 1.7.2021 müssen für Umsätze an private Kunden in EU-Ländern die Umsatzsteuern des jeweiligen Landes berechnet und abgeführt werden. Das betrifft alle Unternehmen, die eine Umsatzgrenze von 10.000 Euro überschreiten. In der SoftENGINE ERP wurde bereits das sogenannte MOSS (Mini- One-Stop-Shop-) Verfahren zur Verfügung gestellt.

Dieses Verfahren wurde nun erweitert und, um die Arbeit noch komfortabler und sicherer zu machen, eine Vielzahl zusätzlicher Werkzeuge bereit gestellt. Außerdem wurden sowohl Länderverwaltung wie auch die sogenannten Kontenzuordnungen, auf deren Basis Steuerberechnungen und die Verbuchung von Umsätzen erfolgen, komplett überarbeitet und ergänzt.

Für Vertrieb und Finanzbuchhaltung

  • Neue Länderverwaltung inklusive Standardvorgaben
  • Steuersätze pro EU-Land
  • Automatische Berechnung der Fremdsteuer
  • Tools zur Adressprüfung
  • Tools zur Belegprüfung
  • Automatische Belegkorrektur
  • Änderungstools zur Adressanpassung
  • neue Kontenzuordnungen mit speziellen Umsatzkonten pro Land
  • Kontenzuordnungen mit beliebig vielen Zeiträumen
  • individuelle, länderspezifische Kontenzuordnungen
  • Überwachung der Lieferschwellen

Hier gelangen Sie zu einer Übersicht mit allen Detailinformationen zu diesem Thema. 

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