Bisher (vor Rev. 73410 BETA) wurden Zahlungsvorschläge erstellt, auch wenn noch offene OPs (Gutschriften/A-Konto Zahlungen) vorhanden waren, die noch nicht verrechnet wurden. Unter Umständen konnte es so zu ungewünschten Zahlungsvorschlägen kommen.
Ab Revision 73410 steht nun ein Zugriffsrecht zur Verfügung, durch welches die Erstellungen von Zahlungsvorschlägen unterbunden wird.
Das Zugriffsrecht
[FI5100, Nr: 086 - Zahlungsverkehr, Beim erzeugen von Überweisungen/Lastschriften pro Adresse prüfen ob Ausziffern erforderlich]
ist ab Version 6.01.402.73410 im Standard bei Neuinstallationen aktiviert.
Werden Konten gefunden, die zwar offene Posten zur Zahlung aber gleichzeitig zu verrechnende OPs aufweisen, dann erfolgt eine Hinweismeldung und es wird kein Zahlungsvorschlag erstellt.

Bei Rückzahlungen an Kunden über den Zahlungsausgang wird diese Prüfung nicht ausgeführt.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Konten auszuziffern sind. Dafür ist eine neue Button-Bar in der OP-Verwaltung eingerichtet worden.

Hier lässt sich umschalten, so dass nur noch Konten angezeigt werden, bei denen Belege/OPs zum Ausziffern vorhanden sind.

Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Rechnungen mit Gutschriften oder A-Konto-Zahlungen verrechnet erden, sondern dass auch Stornorechnungen mit negativem Rechnungsbetrag enthalten sein können. Diese Tatsache würde man in der Übersicht beispielsweise nicht erkennen können. Die Funktion „Nur OP-Konten mit Belegen zum Ausziffern“ findet aber auch solche Konten, die auf dem ersten Blick nichts auszuziffern haben.

Ab Revision 73865 werden von der Prüfung Belege ausgenommen, die bereits einen „Disponiert-Status“ haben.