Im Zuge der Corona Mehrwertsteuersenkung, kann es vorkommen, dass Erlöskonten mit 19% und mit 16% Steuer bebucht werden. Dies ist möglich und zulässig. Um allerdings einen fehlerfreien Prüflauf zu bekommen und eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung, ist es erforderlich BEIDE Umsatzsteuer-Kennziffern im betreffenden Erlöskonto zu hinterlegen. Wie am Screen zu sehen, muss neben der KZ 81 für 19% auch die Kennziffer 35 für 16% eingetragen werden.
Darüberhinaus muss bei Umsätzen, die anderen Steuersätzen unterlegen AUCH im Steuerkonto eine Umsatzsteuer – Kennziffer hinterlegt werden. In diesem Fall die KZ 36, welche die Steuer für die Kennziffer 35 beinhaltet. Das Selbe gilt für 5%ige Umsätze… also „andere Steuersätze“. Die ist insbesondere auch wichtig um eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung zu erhalten, da andere Steuersätze NICHT verprobt werden können!

