Der Selektionspool ist ein enorm vielseitiges Werkzeug, setzt jedoch auch eigene Ideen und Vorstellungen für seine Anwendung voraus. Ein möglicher Anwendungsfall ist gegeben, wenn Lieferschwellen für EU-Lieferungen überwacht werden sollen.
Zunächst einmal: Was sind Lieferschwellen?
Überschreitet der Umsatz diese Grenze, müssen Sie sich im Staat des Endkunden umsatzsteuerlich registrieren lassen und dort Umsatzsteuer abführen.
Wie kann nun die Lieferschwelle geprüft werden?
- nicht aus Deutschland sind
- einen Umsatz > 0 Euro haben und
- die Erlösart 2 (also Besteuerung im Ursprungsland) aufweisen.
Nach dem Ausführen werden die Adressen hinzugefügt.
Stellen Sie sicher, dass die Gruppierung auch aktiv ist (Menü „Allgemein – Eigenschaften“:
Dort können die Gruppierung nochmals aktiviert und auch die Daten neu geladen werden.
Sie erhalten nun eine klare Information über die betreffenden Umsätze und können dadurch die Lieferschwellen prüfen.
Beachten Sie jedoch auch, dass ggf. einige Lieferungen direkt im Bestimmungsland zu steuern sind.
Auskünfte darüber kann ihnen sicher ein Steuerberater oder auch die zuständige IHK geben.
Achtung: Beachten Sie auch die Sonderfälle
Es kann durchaus sein, dass Lieferungen an eine Adresse im Inland berechnet werden, letztlich aber die Lieferung direkt in ein EU-Land erfolgt.
Wenn solche Lieferungen mit in die Berechnung einfließen sollen, dann lässt sich die Variante über den Selektionspool der Adressen nicht nutzen.
Alternativ könnte auch der Selektionspool der Belege zum Einsatz kommen.
Besprechen Sie unbedingt mit dem zuständigen Steuerberater, ob diese Lieferungen als EU-Lieferungen mit Besteuerung im Ursprungsland zu betrachten und in die Lieferschwellenberechnung mit einzubeziehen sind.
Hier ein Beispiel für eine solche Lieferung:
Ein Inlandskunde kann eine EU-Lieferadresse haben. In diesem Falle kann die Lieferadresse als bestimmend für die Steuerberechnung eingerichtet werden.
Wenn es solche Lieferungen gibt, dann könnet der Selektionspool der Belege für die Berechnung der Lieferschwellen herangezogen werden.
Da im Beleg die Erlösart vermerkt ist, erfolgt die Selektion der Belege nach diesem Kriterium (sowie nach Belegart und -zeitraum).
Im Ergebnis werden auch Lieferungen mit Erlösart „2“ im Selektionspool aufgeführt, die an eine Inlandsadresse berechnet wurden.
















