Steuerkorrektur bei Bezahlung von Teil- und Ratenzahlungen mit Skonto

Werden Teil- bzw. Ratenzahlungen mit Skonto bezahlt,  ist das Zugriffsrecht

[FEHLER4, Nr: 007 – Fehlerbereinigung IV, Bei  Teilzahlungserstellung von Fibu-Buchungen Steuerschlüsselinfo  übernehmen]

zu aktivieren. Das Zugriffsrecht muss VOR Aufteilung des Belegs aktiviert werden, nur dann ist eine Korrektur der Steuer möglich.

Erforderlich dafür ist zumindest die Revision 24474

Anmerkung zu Zugriffsrechten:
Diese Einstellungen sind nur mit Designerberechtigung und entsprechender Qualifikation änderbar.

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