Achtung: Diese Information gilt für Installationen in Deutschland
Was ist nötig, um eine UVA 2018 übertragen zu können?
- Eine BüroWARE Revision ab 35147/BETA und 35146/PATCH + ein UVAOnly-Update ab dem 04.01.2018
oder - Eine BüroWARE Revision ab 32699 + ein UVAOnly-Update ab dem 04.01.2018
Hinweis für Anwender:
Sollte nicht mindestens die angegebene Revision installiert sein, wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Partner.
ACHTUNG:
Aufgrund einer Fehlerbehebung im Kernel wird die angegebene Revision (32699) als Mindestversion benötigt, um ein UVA-Only Update wirkungsvoll nutzen zu können. Erst ab dieser Revision ist die Software „UVA-Only fähig“.
Warum benötige ich diese Version, wenn ich doch nur ein UVA-Only Update machen will?
Korrekturen im Kernel betreffend der Übermittlung der UST-VA sind ab der genannten Revision (32699) enthalten. Ohne diese Version fehlen die Grundlagen der Übertragung und es kann nicht übertragen werden!
Zur weiteren DLL-, Script-, sowie Formularaktualisierung ist dann das UpdateUVAOnly.exe (vom mind. 04.01.2018) ausreichend.
Das gilt auch für zukünftige Aktualisierungen im Steuercenter, sollte nicht explizit auf ein Komplettupdate hingewiesen werden.
