Ab 01.01.21015 müssen bei Dienstleistungen an Privatpersonen, die auf elektronischem Wege erbracht werden, wichtige Änderungen beachtet werden.
Bei elektronischen Dienstleistungen befindet sich der Ort der sonstigen Leistung immer im Land des Empfängers.
Das bedeutet, dass für Privatpersonen der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes anzuwenden ist. Für die Lieferung von elektronischen Dienstleistungen an Unternehmen (mit USt-ID-Nr.) ist, wie bisher auch, das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden, da die Steuerschuldnerschaft hier beim Leistungsempfänger liegt.
Unternehmen mit Sitz in Deutschland (bzw. Österreich) können sich noch vor dem 01.01.2015 für ein vereinfachtes Besteuerungsverfahren registrieren. Dies soll vermeiden, dass sich ein Unternehmer in mehreren EU-Ländern registrieren lassen muss. Für teilnehmende Unternehmen kann dann die Umsatzsteuererklärung für die einzelnen EU-Länder über das Portal des BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) abgegeben werden. (Für Österreich über FinanzOnline oder über das Unternehmensserviceportal USP). Diese Anlaufstelle wird als Mini One Stop Shop (MOSS) bezeichnet.
Das beigefügte Dokument erläutert die Vorgehensweise in der BüroWARE/WEBWARE.
Inhaltsverzeichnis:
Einführung 3
Versionen 3
Vorbereitungen 4
Steuerschlüssel 4
Kontenzuordnung 5
Länderstammdaten und Steuercode 6
Artikelstamm und Warengruppen 7
Belegbearbeitung 8 Belege 8
Bestehende Belege (Aufträge) 8
Shop 9
Finanzbuchhaltung 10
Steuercenter 10
Zahlung einer Rechnung mit Fremdsteuer 10