1.) im Personenkonto muss unter Bearbeiten -> Optionen/Parameter -> Steuerangaben/Verbuchung die „Zusammenfassende Meldung“ aktiviert sein.
Hinweis: Das Kennzeichen ist auch erforderlich, wenn ein Inlandskunde eine Lieferung an eine EU-Adresse ausführt und in der Lieferadresse die USt-ID des EU Kunden hinterlegt wurde. Ohne dieses Häkchen in der Adresse, wird der Geschäftsfall bei der Aufbereitung der Zusammenfassenden Meldung nicht berücksichtigt.
2. ) Die im Personenkonto eingetragene USt-ID muss in einer deutschen Installation ungleich „DE…“ und in einer österreichischen Installation ungleich „ATU…“ sein.
Hinweis: Wird im WA-Beleg eines für die ZM markierten Kunden eine Lieferadresse mit Landesart (EU) Ausland und eingetragener EU USt-ID verwendet, werden diese Umsätze auf der Z-Meldung berücksichtigt.
3.) Verwendung einer EU-Lieferadresse in der Belegerfassung. Unter Bearbeiten -> Steuerangaben muss eine korrekte USt-ID eingetragen werden UND die Landesart muss (EU)-Ausland sein. Lieferadressen mit Landesart „Inland“ und „Drittland“ werden bei der Erstellung der Zusammenfassenden Meldung nicht berücksichtigt.
Hinweis: Ab Rev. 48204/Patch und 48217/Beta werden Lieferadressen mit Landesart „Inland“ auch ohne Angabe einer (inländischen) USt-ID nicht mehr auf der ZM berücksichtigt. In früheren Versionen war es erforderlich eine inländische USt-ID zu hinterlegen.
4.) Um bestimmte Umsätze trotz Aktivierung der „Zusammenfassenden Meldung“ im Personkontenstamm von der Berücksichtigung auf der Z-Meldung auszunehmen, gibt es die Möglichkeit im Sachkontenstamm unter Bearbeiten -> Umsatzsteuer/ZM einzelne Sachkonten von der Z-Meldung auszunehmen.
Hinweis und weitere Einstellungen: Ebenfalls auf dieser Maske im Sachkontenstamm finden sie die Optionen „Dreiecksgeschäft“ und „Sonstige Leistung“ um die entspechenden Umsätze auf der Z-Meldung korrekt zu kennzeichnen. Umsätze auf Sachkonten, die weder Dreiecksgeschäft, noch Sonstige Leistungen sind, sind „Lieferungen“.
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